Hauptamtliche Tätigkeit und Fachaufsicht im Religionsunterricht

Der Religionsunterricht ist das einzige Schulfach, das verfassungsrechtlich explizit als ordentliches Unterrichtsfach geschützt wird und über das der Staat und die jeweilige Religionsgemeinschaft bzw. Konfession gemeinsam die Aufsicht führen (vgl. § 7.3 GG).

Den evangelischen Religionsunterricht erteilen staatliche und auch kirchliche Religionslehrkräfte an staatlichen, freien und bekenntnisgebundenen Schulen gleichermaßen. Beide Berufsgruppen benötigen nicht nur eine entsprechende Qualifikation (Universitäts- bzw. Hochschulstudium) für das Fach und eine offizielle Lehrerlaubnis (Vocatio), sondern stehen auch in der Ausübung ihrer unterrichtlichen Tätigkeit jeweils ebenso unter staatlicher wie kirchlicher Aufsicht. Diese wird von staatlicher Seite durch schulartspezifische Fachberater*innen und von kirchlicher Seite durch die Schulbeauftragten des jeweiligen Kirchenbezirkes schulartübergreifend wahrgenommen.

Die Schulbeauftragung, die ein fester Bestandteil der Arbeitsstelle Kinder Jugend Bildung in jedem Kirchenbezirk ist, begleitet die schulische Arbeit staatlicher und kirchlicher Religionslehrkräfte durch:

-      die Abnahme von Qualifikationsprüfungen,

-      das Abfassen von Voten,

-      die Unterstützung bei der Beantragung der Vokation,

-      die Übergabe der Vokationsurkunde im Rahmen eines Gottesdienstes,

-      Hospitationen,

-      eine bedarfsgerechte fachliche Beratung,

-      die Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien,

-      die Hilfe zur kollegialen Vernetzung,

-      die Weitergabe von Material-, Tagungs- und sonstiger professionsbezogener Veranstaltungshinweise sowie

-      die Organisation und Durchführung bedarfsgerechter Fortbildungen für einzelne Schularten und auch schulartübergreifend, teils auch in Kooperation mit weiteren Fachleuten             und Fortbildungsinstitutionen.

 

Darüber hinaus sind die Schulbeauftragten die Ansprechpartner*innen für die planerische und praktische Abdeckung von Unterrichtsbedarfen mit Hilfe kirchlicher Religionslehrkräfte und stehen so regelmäßig in Kontakt mit den Schulleitungen des Kirchenbezirks, dem zuständigen Schulamt sowie dem Dezernat III (Kinder, Jugend, Bildung und Diakonie) der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens.

Neben einer Schulbeauftragtenstelle verfügt der Kirchenbezirk Freiberg auch über eine Schulpfarrstelle. Damit verbunden ist einerseits die Erteilung von Religionsunterricht an verschiedenen Schularten und Schulen (Primarstufe, Sekundarstufe I und II) im Kirchenbezirk Freiberg und andererseits die schulbezogene Arbeit (z.B. im Rahmen von Ganztagsangeboten, schulbezogener Projektarbeit u. ä.).

Die Bibliothek der Ev.-Luth. Superintendentur Freiberg bietet ein umfangreiches Angebot an Literatur zur Ansicht und Ausleihe für staatliche und kirchliche Religionslehrkräfte an und auch die Arbeitsstelle Kinder Jugend Bildung hält Materialien zur kostenlosen Ausleihe bereit.

Links:

https://www.evlks.de/handeln/bildung/evangelischer-religionsunterricht/

https://engagiert.evlks.de/landeskirche/kirchenrecht/rechtssammlung/

https://www.schule.sachsen.de/rechtliche-grundlagen-4796.html

https://www.schulportal.sachsen.de/lplandb/

https://www3.sachsen.schule/no_cache/sbs/lehrenlernen/informationen/fachberater-db/details/

Spruch des Tages