Empfehlung des Landeskirchenamtes

Die Auswirkungen des Corona-Virus lässt das Ev.-Luth. Landeskirchenamt folgende Empfehlungen aussprechen, die sich auf die Gottesdienste am kommenden (Okuli) und am übernächsten Sonntag (Laetare) beziehen.

Im Folgenden die Hinweise zu den Gottesdiensten:

  1. Das LKA empfiehlt den Kirchgemeinden, zunächst an den Sonntagen Okuli und Laetare auf das Heilige Abendmahl zu verzichten, unter Beachtung der Hygienevorschriften besteht die Möglichkeit sub una (Die Einsetzungsworte werden wie gewohnt gesprochen. Nach dem Ausspenden der Hostien wird der Kelch unter den Worten „Christi Blut für Dich vergossen.“ den Kommunikantinnen und Kommunikanten gezeigt. Diese antworten mit „Amen“. Anschließend wird der Kelch wieder auf den Altar gestellt.)
  2. Die Ordinierten werden darauf hingewiesen, dass bei Bedarf das Heilige Abendmahl in den Wohnungen der Kirchgemeindeglieder in überschaubarem Kreis gefeiert und unter Beachtung der Hygienehinweise gespendet werden kann. Dies gilt auch für Gemeindekreise, die eine überschaubare Teilnehmerzahl haben.
  3. Das LKA weist darauf hin, Gottesdienste, deren Teilnehmerzahl Erfahrungen der letzten Jahre entsprechend über 100 (ggf. bereits um die 80) Personen liegen wird, entsprechend den Vorschriften der Kommunen bzw. Landkreise dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Die Mitteilung der Gottesdienste bei den zuständigen Ämtern/Behörden geschieht zentral über die Superintendenturen nach Rückfrage bei den Kirchgemeinden. Dieses Vorgehen gilt bis auf Weiteres.
  4. Empfohlen wird dennoch, auf die Feier von Gottesdiensten zu verzichten, die eine nicht überschaubare Teilnehmerzahl erwarten lässt. Falls bereits angezeigte Gottesdienste ausfall en, sollte das Glockengeläut hörbar werden und vor Ort ein Gebet aus gegebenen Anlass gesprochen werden. Die Kirchgemeindeglieder und ihre Gäste können am Sonntag, dem 15 . März 2020, 11 bis 12 Uhr im Internet den Livestream eines Gottesdienstes mit Landesbischof Tobias Bilz anschauen und diesen Gottesdienst zuhause mitfeiern. Darüber hinaus können auch die Rundfunk- und Fernsehübertragungen von Gottesdiensten genutzt werden.
  5. Kasualien wie Trauerfeiern oder Beisetzungen von Urnen oder Taufen oder Trauungen oder Jubiläen sind Gottesdienste. Diesbezüglich gilt das dazu Geschriebene.
  6. Zu den Konfirmationen informieren wir Sie in der neuen Woche zeitnah.
    Wir bitten Sie und alle Gottesdienstverantwortlichen, diese Empfehlungen unter den Gesichtspunkten einer außergewöhnlichen Situation zu betrachten.

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