Evangelischer Religionsunterricht
Der Religionsunterricht gehörte fast 500 Jahre zum Alltag unserer Schulen. Somit war Schule kein religionsfreier Raum. Für 40 Jahre war dies unterbrochen. Wir freuen uns, dass es seit 1992 wieder möglich ist. Die Grundlage dazu bildet das Grundgesetz Artikel 7, Absatz 3.
In Sachsen wird das Unterrichtsfach Evangelische Religion in gemeinsamer und geteilter Verantwortung von Staat und Kirche durchgeführt. In unserem Kirchenbezirk unterrichten Gemeindepädagogen/innen, Pfarrer/innen und staatliche Lehrer/innen Religionsunterricht an Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien und Berufsschulzentren.
Schüler und Schülerinnen erhalten die Gelegenheit, altersangemessen über das nachzudenken, was andere vor uns erfahren und aufgeschrieben haben. Dabei geht es neben vielem anderen um religiöse Grundideen, wie Menschenwürde, Gerechtigkeit, Nächstenliebe und Vergebung.
Konkrete Informationen können Sie den Lehrplänen der jeweiligen Schulart entnehmen.
Der Evangelische Religionsunterricht ist offen für alle Kinder und alle Jugendlichen. Ob getauft oder nicht, jede und jeder kann angemeldet werden bzw. sich selbst anmelden. Ist Ihr Kind getauft, nimmt es automatisch am Religionsunterricht teil, es sei denn, Sie wünschen dies ausdrücklich nicht.
Fachverantwortliche Ansprechpartnerin ist die Schulbeauftragte.