Die Amtsdauer des KBV entspricht derjenigen der KBS. Ihm gehören Superintendent und Kirchenamtsrat sowie der Vorsitzende der Kirchenbezirkssynode an; dazu kommen (bei uns) acht in den KBV gewählte Mitglieder der KBS, drei davon sind Pfarrer. An den etwa sechs Sitzungen im Jahr, die von seinem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter geleitet werden, nehmen außerdem eine bestimmte Anzahl an Stellvertretern teil. Dem KBV obliegt die laufende Verwaltung und rechtliche Vertretung des Kirchenbezirks. Er berät die KBS und ist ihr - umgekehrt - rechenschaftspflichtig. Er nimmt die Aufgaben der KBS wahr, wenn diese nicht versammelt ist. Er kann auch einen Verwaltungsausschuss bilden und ihm spezielle Aufgaben übertragen. Mitglieder des KBV sollen bei Visitationen mitwirken.
Die Aufgaben der Organe des Kirchenbezirks (KBS und KBV) werden infolge der am 01. Januar 2007 in Kraft getretenen Änderungen der Verfassung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens neu bestimmt werden.